Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Prinz Veranstaltungstechnik, Inhaber Daniel Prinz (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“), unabhängig davon, ob der Mieter Verbraucher oder Unternehmer ist.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Anfrage des Mieters schriftlich, in Textform oder durch schlüssiges Handeln bestätigt hat.

3. Mietgegenstand und Nutzung

(1) Der Mieter erhält die vereinbarte Veranstaltungstechnik für die vereinbarte Dauer.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
(3) Veränderungen an den Geräten (Umbauten, Beschriftungen etc.) sind unzulässig.
(4) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen.

4. Mietdauer und Rückgabe

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, funktionsfähig und rechtzeitig zurückzugeben.
(3) Wird die Rückgabefrist überschritten, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen.
(4) Gibt der Mieter die Geräte verschmutzt oder beschädigt zurück, trägt er die Kosten für Reinigung oder Reparatur.

5. Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Verlust oder Diebstahl entstehen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z. B. Bewachung bei Veranstaltungen).
(3) Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Abschluss einer geeigneten Versicherung liegt in der Verantwortung des Mieters.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

7. Rücktritt und Stornierung

(1) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:

bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % der Auftragssumme

bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme

ab 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Auftragssumme
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder technischer Defekte unmöglich wird. In diesem Fall erhält der Mieter bereits geleistete Zahlungen zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Mieter ist unzulässig.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
(3) Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
(4) Bei Verbrauchern gilt zwingend der gesetzliche Gerichtsstand.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

11. GEMA und urheberrechtliche Nutzungsrechte

(1) Der Mieter/Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, ggf. erforderliche Anmeldungen bei der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften vorzunehmen und die anfallenden Gebühren zu entrichten.
(2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Anmeldung oder Zahlung von GEMA-Gebühren.
(3) Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der GEMA, frei, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Anmeldung entstehen können.
(4) Der Mieter ist ebenfalls für die Klärung und Einhaltung sonstiger urheberrechtlicher Nutzungsrechte (z. B. Bild-, Film- und Aufführungsrechte) verantwortlich.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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